Zum Artikel springen

Links

Golfplatzkonzept 2004

Auf Antrag von Landesrätin Dr. Anna Hosp hat die Landesregierung aufbauend auf eine ausführliche Evaluierung des Golfplatzkonzeptes 1997 am 28.9.2004 ein neues Golfplatzkonzept beschlossen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt als Raumordnungsprogramm gemäß § 7 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001. Die Geltungsdauer des Raumordnungsprogrammes beträgt zehn zehn Jahre, wobei zur Halbzeit eine Evaluierung zu erfolgen hat. Die Umsetzung der standortbezogenen Grundsätze und Ziele des Raumordnungsprogrammes erfolgt im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der erforderlichen Flächenwidmung sowie im naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ein Serviceangebot der Landesverwaltung für die Standortgemeinde und den Projektwerber ist die Möglichkeit, durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme ein möglichst konfliktfreies Planungsgebiet herzustellen. Des weiteren kann ebenfalls auf Wunsch des Projektwerbers noch vor der Einreichung für ein behördliches Genehmigungsverfahren ein generelles Projekt einer fachlichen Vorprüfung unterzogen werden. Zur näheren Erläuterung der Planungsvorgaben und des Ablaufs dient eine Checkliste sowie ein Überblick über die relevanten Behördenverfahren.

Seitenanfang